Satzung

Satzung

Auszüge aus der Satzung des PSv1328

Ordentliche Versammlungen
finden jeden 1. Freitag des Monats statt.

Beitragssätze und Zahlung
Grundsätzlich muss jedes Mitglied einen Beitrag entrichten.Die höhe setzt sich wie folgt zusammen je Sitzung:
Bei Anwesenheit 5,00€
Bei Abwesenheit 10,00€
Bei unentschuldigtem fehlen 25,00€

Zahlungsturnus nach Absprache mit dem Kassier. Die Beiträge werden in bar beim Kassier entrichtet.

Kassenprüfung und Kassenbuch
Die Kassenprüfung wird jährlich im Mai zur Jahreshauptversammlung vom Senator durchgeführtEin Kassenbuch ist anzulegen und ber der nächsten Jahreshauptversammlung vorzulegen

Ausgaben aus der Kasse
Der Kassier ist berechtigt nach eigenem Ermessen, bis 50,00€ aus der Kasse für Aufwendungen jeglicher Art zu entnehmen. Dies darf nur bei einer ordentlichen Sitzung geschehen. Mindestanzahl der Gründungsmitglieder 3. Jeglicher Betrag über 50,00€ bedarf der Abstimmung und der einfachen Mehrheit.

Vorstandsorgane
Die Vorstandschaft des PSv1328 besteht aus:
1. Vorstand
Bierwart
Kassier
Presse- und Marketing
Schriftführer
Senator

Wahlen der Vorstandschaft
Wahlen werden alle 4 Jahre durchgeführt, beginnend ab 2005 zur Jahreshauptversammlung im Mai

Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet immer am 1. Freitag im Mai statt

Gründungsmitglieder
Siehe Verteiler

Ziele des Vereins
Gemütliches Beisammen sein, Förderung der Freundschaft, Spaß, 1 Ausflug pro Jahr, 1 Weihnachtsfeier

Aufnahme von Mitgliedern
Die Aufnahme von neuen Mitgliedern muss einstimmig durch die Gründungsmitglieder nach Antrag der jeweiligen Person erfolgen. Es sind nur männliche Mitglieder erlaubt

Versammlungsstätte
Grundsätzlich nach Absprache, wobei das Augustiner Stüberl im Stammhaus zu bevorzugen ist.

Abstimmungen
Über die unter 6. Allgemein aufgeführten Punkte ist jeweils abgestimmt worden, und alle Punkte wurden einstimmig beschlossen.


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