Auszüge aus der Satzung des PSv1328
Ordentliche Versammlungen finden jeden 1. Freitag des Monats statt.
Beitragssätze und Zahlung Grundsätzlich muss jedes Mitglied einen Beitrag entrichten.Die höhe setzt sich wie folgt zusammen je Sitzung: Bei Anwesenheit 5,00€ Bei Abwesenheit 10,00€ Bei unentschuldigtem fehlen 25,00€
Zahlungsturnus nach Absprache mit dem Kassier. Die Beiträge werden in bar beim Kassier entrichtet.
Kassenprüfung und Kassenbuch Die Kassenprüfung wird jährlich im Mai zur Jahreshauptversammlung vom Senator durchgeführtEin Kassenbuch ist anzulegen und ber der nächsten Jahreshauptversammlung vorzulegen
Ausgaben aus der Kasse Der Kassier ist berechtigt nach eigenem Ermessen, bis 50,00€ aus der Kasse für Aufwendungen jeglicher Art zu entnehmen. Dies darf nur bei einer ordentlichen Sitzung geschehen. Mindestanzahl der Gründungsmitglieder 3. Jeglicher Betrag über 50,00€ bedarf der Abstimmung und der einfachen Mehrheit.
Vorstandsorgane Die Vorstandschaft des PSv1328 besteht aus: 1. Vorstand Bierwart Kassier Presse- und Marketing Schriftführer Senator
Wahlen der Vorstandschaft Wahlen werden alle 4 Jahre durchgeführt, beginnend ab 2005 zur Jahreshauptversammlung im Mai
Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet immer am 1. Freitag im Mai statt
Gründungsmitglieder Siehe Verteiler
Ziele des Vereins Gemütliches Beisammen sein, Förderung der Freundschaft, Spaß, 1 Ausflug pro Jahr, 1 Weihnachtsfeier
Aufnahme von Mitgliedern Die Aufnahme von neuen Mitgliedern muss einstimmig durch die Gründungsmitglieder nach Antrag der jeweiligen Person erfolgen. Es sind nur männliche Mitglieder erlaubt
Versammlungsstätte Grundsätzlich nach Absprache, wobei das Augustiner Stüberl im Stammhaus zu bevorzugen ist.
Abstimmungen Über die unter 6. Allgemein aufgeführten Punkte ist jeweils abgestimmt worden, und alle Punkte wurden einstimmig beschlossen. |